 Damit war gemeint, dass die Steuerpflichtigen ab sofort für künftige Steuerperioden gleich mit der ordentlichen Steuererklärung jede Position, für welche ein Abzug geltend gemacht wird, mit vorher/nachher Bildern dokumentieren und den genauen Verwendungszweck angeben.  Es war nicht gemeint, dass gar keine Bilder/Angaben vorliegen. Dabei handelt es sich um ein Missverständnis. Da keine ergänzenden Unterlagen einverlangt und auch nicht nachgefragt wurde, blieb als einzige Möglichkeit die Einsprache [recte: Rekurs] über die nächste Instanz mit Begründung."