"Sie haben in den Veranlagungsverfügungen 2017 und 2018, die zeitlich nahe beieinander liegen, vermerkt, dass künftig der genaue Verwendungszweck der Baumaterialien und Bilder vorher/nachher eingereicht werden sollen. Gerne können dies die Steuerpflichtigen ab sofort einhalten. Rückwirkend ist dies verständlicherweise nicht mehr möglich, insbesondere was die vorher/nachher Bilddokumentation betrifft. -7-