"Der Einspracheentscheid erfolgte aufgrund der damaligen Aktenlage. Die Einsprecher vermerkten im Einspracheschreiben, dass keine weiteren Angaben zum Verwendungszweck der Baumaterialien gemacht und keine Fotos vorher/nachher beigebracht werden könnten. Aus diesem Grund hat die Steuerkommission auf deren Einforderung verzichtet und die Beurteilung aufgrund der damals bestehenden Aktenlage vorgenommen." 6.3. Die Vertreterin der Rekurrenten führt diesbezüglich das Folgende aus (vgl. Replik):