4.2. 4.2.1. Die Vertreterin der Rekurrenten stellt im Rekurs den folgenden Antrag: "Die aufgeführten Liegenschaftsunterhaltskosten in der Höhe von total CHF 50'591.28 seien prozentual aufzuteilen in nicht abzugsfähige Investitionskosten infolge Nutzungsänderung, die bei einer allfälligen späteren Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden können, entsprechend 43.53 % (114.5 m2 von 263.06 m2) sowie werterhaltende Aufwendungen, entsprechend 56.47 % (148.56 m2 von 263.06 m2). Betragsmässig seien CHF 28'568.90 zum Abzug bei der Einkommenssteuer zuzulassen."