"Der Begründung der Einsprecherin kann im Sinne der pauschalen Aufteilung über die gesamten Kosten nicht gefolgt werden. Es ist teilweise auf den Rechnungen ersichtlich, dass die Arbeiten den Neubau betreffen und keinen Zusammenhang mit dem bestehenden Wohnteil aufweisen. Die Steuerkommission hat aber eine Neubeurteilung der deklarierten Kosten vorgenommen. Einerseits sind in der ursprünglichen Aufstellung der Liegenschaftskosten von total CHF 50'591.00 Kosten enthalten, welche anhand der eingereichten Rechnun- -5-