6. 6.1. Die Rekurrenten haben ihre Liegenschaft, bestehend aus einem Wohnhaus und einer Scheune, umgebaut bzw. erneuert. Gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Vertreterin der Rekurrenten im Rekurs wurde ein Gebäudeteil abgebrochen und ein Neubau erstellt (rund 114.5 m2; Nutzungsänderung [ehemalige Scheune wurde zu Werkstatt/Garage {EG} und Wohnraum {OG}]) sowie der bestehende Wohnteil erneuert (rund 148.56 m2; keine Nutzungsänderung).