"Im Rekursschreiben wird auf die Beilage 'Bilddokumentation vorher/nachher inkl. Erläuterungen unserer Klienten' verwiesen. Herr und Frau A. haben die Aufteilung der Vorinstanz verwendet und mit Nummerierungen zu den Positionen Stellung bezogen. Damit haben Sie sich detailliert mit der Aufteilung der Vorinstanz auseinandergesetzt. Daraus werden die Abweichungen zur Vorinstanz ersichtlich. Aufgrund der Abweichungen zur Einstufung der Vorinstanz wird nochmals derselbe Aufteilungsschlüssel wie im ursprünglichen Einspracheschreiben vorgeschlagen, da dieser uns als sachgerecht erscheint."