4.2.2. Die Rekurrenten haben die Aufstellung über die Zuteilung der Kosten, welche Bestandteil des Einspracheentscheides bildet, im Rekursverfahren wie folgt ergänzt und mit dem Rekurs eingereicht: 4.2.3. Die Vertreterin der Rekurrenten führt dazu das Folgende aus (vgl. Replik):