gen als Investitionskosten zu bewerten sind. Es gibt Positionen welche als Liegenschaftsunterhaltskosten zu bewerten sind und es gibt Positionen, die Mangels weiterer Angaben über Verwendungszweck nicht eindeutig zugeordnet werden können. Diese nicht eindeutig zuzuordnenden Kosten werden neu mit dem von der Einsprecherin vorgeschlagenen Aufteilungsschlüssel in Unterhaltskosten und Investitionskosten aufgeteilt. Aufgrund der Komplexität des Umbaus und da er sich über mehrere Jahre erstreckt, erachtet die Steuerkommission es als sachgerecht für diese Kosten den Aufteilungsschlüssel (56% Liegenschaftsunterhaltskosten) anzuwenden."