10. 10.1. Im weitergeführten Veranlagungsverfahren sind die Ergebnisse der Mehrwertsteuerrevision der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu berücksichtigen (vgl. Schreiben des KStA JP vom 15. August 2023 an den Rechtsdienst des KStA). Insbesondere ist eine auf diese Ergebnisse gestützte Erhöhung der geldwerten Leistungen von CHF 37'000.00 auf CHF 58'000.00 zu prüfen. - 11 -