7.4.2. Das Gemeindesteueramt N._____ reichte nach Aufforderung durch das Spezialverwaltungsgericht einen Vermögensvergleich, welcher einen Einkommensüberschuss von CHF 8'738.00 zeigt, ein. Die Aufrechnung von CHF 37'000.00 ist gemäss Gemeindesteueramt N._____ bereits enthalten. Ein Vermögensvergleich, welcher ein Einkommensmanko aufzeigt, ist nicht aktenkundig. Weiter geht aus den Akten hervor, dass den Rekurrenten zu keinem Zeitpunkt ein Vermögensvergleich vorgelegt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Dieser Mangel wurde im Einspracheverfahren nicht beseitigt. Auch im Einspracheverfahren und im Einspracheentscheid wurde die Aufrechnung von der Steuerkommission N.___