"Die Aufrechnung der geldwerten Leistung von CHF 37'000 wurde aufgrund einer Meldung des Kant. Steueramtes, Sektion jur. Personen vorgenommen. Mit dieser Aufrechnung konnte der Vermögensvergleich, welcher vor der Aufrechnung ein Einkommensmanko auswies, plausibilisiert und ins Lot gebracht werden."