6. 6.1. Den Rekurrenten wurde gestützt auf einer Steuermeldung des KStA JP eine geldwerte Leistung von CHF 37'000.00 aufgerechnet. Das KStA JP führte dazu aus, dass es sich um eine ermessenweise Aufrechnung aufgrund nicht verbuchter Nettoumsätze handle. Vorliegend ist in materieller Hinsicht die Aufrechnung der geldwerten Leistung in der Höhe von CHF 37'000.00 zu prüfen.