4.4. Die Rekurrenten liessen daraufhin eine berichtigte Buchhaltung einreichen. Aus dem Kontoblatt des Kontokorrentkontos 1090 sei ersichtlich, dass der Rekurrent ein Guthaben gegenüber der D._____ GmbH im Umfang von CHF 37'149.56 habe. Das Vermögensmanko von ca. CHF 37'000.00 im Jahr 2017 sei auf einen Fehler der Buchhalterin zurückzuführen. Sie habe das Kontokorrentkonto des Rekurrenten nicht angegeben.