12. A._____ und C._____ liessen innert gewährter Frist weder Stellung nehmen, noch den Rekurs zurückziehen. 13. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt N._____ einen Vermögensvergleich eingeholt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2017. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).