2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 25. Januar 2021 liessen A._____ und C._____ mit Schreiben vom 1. Februar 2021 Einsprache erheben. Sie liessen vorbringen, dass die "deklarierten Steuerwerte der D._____ GmbH" nicht korrekt seien. 3. Mit Entscheid vom 14. Juni 2021 wies die Steuerkommission N._____ die Einsprache ab, soweit darauf eingetreten wurde. An der Aufrechnung von CHF 37'000.00 wurde festgehalten. 4. Den Einspracheentscheid vom 14. Juni 2021 (Zustellung am 1. Juli 2021) liessen A._____ und C._____ mit Rekurs vom 8. Juli 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie liessen sinngemäss den Antrag stellen,