1. Mit Verfügung vom 25. Januar 2021 wurden A._____ und C._____ von der Steuerkommission N._____ für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 41'600.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 78'600.00), zu einem qualifizierten Beteiligungsertrag von CHF 37'000.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 0.00) veranlagt. Dabei wurde gestützt auf eine Meldung des Kantonalen Steueramt Aargau, Sektion juristische Personen (nachfolgend: KStA JP) eine geldwerte Leistung von CHF 37'000.00 aufgerechnet.