"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl Nr. 20.0636 vom 17.02.2021 sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gemäss §§ 249 ff. des Steuergesetzes vom 15.12.1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls Nr. 20.0636 vom 17.02.2021 zu bestrafen. 3. a) Unter Kostenfolge. b) Die angeklagte Person sei zur Bezahlung einer Anklagegebühr in der Höhe von CHF 500.00 zu verpflichten."