Das Gericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Mit Strafbefehl des Kantonalen Steueramtes (KStA), Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen, vom 17. Februar 2021 wurde A. (nachfolgend: Angeklagter) wegen Teilnahmehandlung zu versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 mit einer Busse von CHF 1'000.00 bestraft. Zudem wurden ihm Verfahrenskosten von CHF 500.00 auferlegt. 2. Gegen den Strafbefehl vom 17. Februar 2021 erhob der Angeklagte mit Schreiben vom 25. Februar 2021 Einsprache. 3. Am 9. Juli 2021 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, Anklage und stellte folgende Anträge: