8.2. Den nicht vertretenen Rekurrenten ist keine anteilsmässige Parteikostenentschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). -8- Das Gericht erkennt: 1. Der Antrag auf Gewährung eines Kinderabzuges wird abgewiesen. 2. Die Angelegenheit wird zur Beurteilung der Frage der Gewährung eines Unterstützungsabzuges an die Steuerkommission R. zurückgewiesen.