6. Der Antrag auf Gewährung eines Kinderabzuges erweist sich daher als unbegründet und ist abzuweisen. -7- 7. 7.1. Gemäss der ständigen Rechtsprechung des Spezialverwaltungsgerichts ist bei Nichtgewährung eines Kinderabzuges von Amtes wegen subsidiär zu prüfen, ob ein Unterstützungsabzug (vgl. § 42 Abs. 1 lit. b StG) zu gewähren ist (SGE vom 22. April 2021 [3-RV.2020.59]; SGE vom 22. Oktober 2020 [3-RV.2019.77]; SGE vom 22. August 2019 [3-RV.2018.184]; SGE vom 19. November 2015 [3-RV.2014.52]). Die Steuerkommission R. hat dies pflichtwidrig unterlassen.