Wir haben ihn ins Ausland geschickt und wir als Eltern haben ihn dabei finanziell unterstützt, was belegbar ist. Es ist immernoch unser Kind und wir werden jeglichen Schaden von ihm abweisen. Er hat mittlerweile ( Oktober 2020) sein Studium wieder aufgenommen und studiert weiter." 5.2. 5.2.1. E. war am vorliegend massgeblichen Stichtag 31. Dezember 2019 also exmatrikuliert. Er hat sein Studium im Jahr 2019 unterbrochen und im Oktober 2020 wieder aufgenommen.