Aus den beigezogenen Akten des Verfahrens 3-BB.2022.1 (Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 3. Juni 2021 betreffend direkte Bundessteuer 2017) ergibt sich, dass in der Steuerveranlagung 2017 der Rekurrentin ebenfalls ermessensweise ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von CHF 100'000.00 aufgerechnet wurde. Aus dem Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 betreffend direkte Bundessteuer 2017 kann folgende Herleitung zur Höhe der Aufrechnung von CHF 100'000.00 als unselbstständiges Einkommen entnommen werden: