7.3. 7.3.1. Die Steuerkommission Q._____ rechnete der Rekurrentin ermessensweise ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 100'000.00 auf. Aus den Akten und insbesondere aus dem Einspracheentscheid geht nicht hervor, woraus die Steuerkommission die Höhe dieses Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 100'000.00 hergeleitet hat. Aus den beigezogenen Akten des Verfahrens 3-BB.2022.1 (Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q.