4.5. 4.5.1. Die Rekurrentin wurde im Veranlagungsverfahren aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen. Nachdem die Rekurrentin innert Frist nicht reagierte, wurde sie gemahnt (vgl. Mahnung vom 22. Juli 2020). Die Rekurrentin nahm nach abgelaufener Frist, jedoch noch vor der Veranlagung Stellung und teilte dem Gemeindesteueramt Q._____ mit, dass mit der B._____ AG kein Arbeitsvertrag bestehe, sie von dieser keine Entschädigung und keine Dividenden erhalte, sie nicht an der B._____ AG beteiligt sei und sie kein Guthaben bei der B._____ AG habe. Unterlagen reichte sie dazu keine ein.