_, welche aufgrund eines vom Dorfbach verursachten Wasserschadens in den Jahren 2017 und 2018 nicht habe vermietet werden können. Die Gesellschaft sei deshalb im Jahr 2018 inaktiv gewesen und habe keine Mitarbeiter beschäftigt. Generell sei die Rekurrentin im Jahr 2018 keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Daher habe sie auch kein Erwerbseinkommen erzielt, weshalb sie als Nichterwerbstätige, wie in der Steuererklärung deklariert, konsequenterweise AHV-Beiträge entrichtet habe.