Nachdem die Rekurrentin innert Frist keine Unterlagen eingereicht hatte, mahnte das Gemeindesteueramt Q._____ mit Schreiben vom 22. Juli 2020 unter Ansetzung einer 20-tägigen Frist letztmalig. Mit Schreiben vom 20. August 2020 nahm die Rekurrentin verspätet Stellung. Sie erklärte, dass kein Arbeitsvertrag mit der B._____ AG bestehe, sie keine Entschädigung und Dividenden von der B._____ AG erhalte, keine Beteiligung an der B._____ AG halte und kein Guthaben bei der B._____ AG habe.