"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 3. Juni 2021 aufzuheben und festzustellen, dass die Veranlagung betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 nichtig ist. -3- 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde der Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 3. Juni 2021 aufzuheben und das steuerbare Einkommen auf CHF 25'850.00 zu reduzieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.