3.4.2. 3.4.2.1. Die Steuerkommission Q._____ rechnete der Rekurrentin ermessenweise ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 100'000.00 auf. Aus den Akten und insbesondere aus dem Einspracheentscheid geht nicht hervor, woraus die Steuerkommission die Höhe dieses Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hergeleitet hat. Das Spezialverwaltungsgericht hat unter anderem die Akten zum Verfahren 3-BB.2022.1 (Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 3. Juni 2021 betreffend Direkte Bundessteuer 2017) beigezogen. Aus dem Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 6. Dezember 2021 betreffend Direkte Bun-