3.4. Der Rekurrent hat bereits in der Einsprache geltend gemacht, seit C. aus dem Jugendheim T. entlassen worden sei, sorge er für ihn. Da die Arbeitsbzw. Lehrstellensuche schwierig sei, unterstütze er ihn finanziell. Die Steuerkommission Q. hätte daher abklären müssen, ob sich C. im ganzen Jahr 2018 im Jugendheim T. aufgehalten hat. Dann kommt die Anwendung des Tarifs B nicht in Frage.