4. Den Einspracheentscheid vom 27. Mai 2021 (Versanddatum 25. Juni 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 4. Juli 2021 (Postaufgabe am 5. Juli 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt, es sei der Tarif B anzuwenden und Steuererlass für das Jahr 2018 zu gewähren. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. beantragt die Abweisung des Rekurses, soweit darauf eingetreten werden kann. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: