1. Mit Verfügung vom 25. Januar 2021 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 33'200.00 veranlagt. Der Veranlagung liegt der Tarif A zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2021 erhob A. mit Schreiben vom 3. Februar 2021 Einsprache. Die Steuerkommission Q. ging von den folgenden sinngemäss gestellten Begehren aus: