6.3.4.3. Beim Beschrieb der Tanzferien ist von vier Tagen Schlemmen und Geniessen, tolle Workshops besuchen, tanzen, mit Gleichgesinnten zusammen sein, gute Gespräche führen, lachen, Spass haben und einfach nur schöne Momente erleben, die Rede. Auch hier steht der Freizeitfaktor offensichtlich im Vordergrund, weshalb auch diese Kosten in der Höhe von CHF 920.00 nicht zum Abzug zuzulassen sind.