6.3.4. 6.3.4.1. Die Rekurrentin unterrichtete gemäss eigenen Angaben hauptsächlich die Tanzstile Standard, Latin und Disco Fox/Jive. Daneben sprang sie ein oder erteilte Mitunterricht in den Tanzstilen Solodance, West Coast Swing (WCS), Tango Argentino und in weiteren Spezialtanz-Workshops und Stunden. Die Kosten für die geltend gemachten Weiterbildungskosten fielen hauptsächlich für den Tanzstil WCS an. 6.3.4.2. Bei der D._____ Rechnung bbb in der Höhe von CHF 175.00 weist der Name auf eine Hobby Tätigkeit hin. Es geht überwiegend um Freizeitgestaltung mit Hobbycharakter. Folglich sind diese Kosten nicht zum Abzug berechtigt.