"Wir können unsere Tanzlehrer nicht zwingen sich weiterzubilden." Der Vorteil mit den Weiter- und Ausbildungen sei, dass der jeweilige Tanzlehrer bei den Krankenkassen mit eigenem Namen gelistet werde, das heisse, alle welche bei diesem Tanzlehrer einen Kurs buchten, könnten je nach Zusatzversicherung diesen Kurs anrechnen lassen. Natürlich empfehle die Tanzschule Weiterbildungen, weil man dann als Lehrer up to date bleibe. 6.2.2. Die Steuerkommission Q._____ vertritt die Ansicht, dass es sich bei den besuchten Tanzkursen und -ferien um Weiterbildungen im Bereich der Freizeitgestaltung handle. Diese seien steuerlich nicht abzugsfähig.