6.2. 6.2.1. Die Rekurrentin lässt geltend machen, dass Tanzlehrer immer auf dem aktuellen Stand von Technik und Trends sein müssten, damit die Tanzschule attraktiv bleibe und die Anerkennung bei den Verbänden und Krankenkassen bekomme. Die Bestätigung der Fortbildungspflicht sei von der Arbeitgeberin wie folgt beantwortet worden: Die Tanzschule sei erst seit 2020 von der Krankenkasse anerkannt. "Wir können unsere Tanzlehrer nicht zwingen sich weiterzubilden."