onskurse, usw.; Sportkurse, die nicht in erster Linie der Bildung, sondern der Fitness, dem Training, der sportlichen Ertüchtigung / Sportanimation oder der Gesundheit dienen; Instruktionen, die überwiegend der Freizeitbeschäftigung dienen, usw." 4.4. Das Merkblatt des KStA hält bezüglich den Merkmalen Berufsorientierung und beruflicher Qualifikation folgendes fest: "3.4 Berufsorientierung Der Abzug beschränkt sich auf die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Darin enthalten sind auch die berufsorientierten Umschulungskosten.