4. 4.1. Vorliegend geht es um die Beurteilung der geltend gemachten Weiterbildungskosten für die Tanzkurse und -ferien. Anwendbar ist für die Kantonsund Gemeindesteuern 2019 § 40 Abs. 1 lit. p Ziff. 1 StG in der ab 1. Januar 2016 gültigen Fassung sowie das Merkblatt "Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten" des KStA (Stand 31. Januar 2016, gültig ab der Steuerperiode 2016).