2. 2.1. In der Steuererklärung 2018 deklarierten die Rekurrenten unter Ziff. 15.6 "Weitere Abzüge" CHF 16'200.00 mit der Begründung "übrige Abzüge Anwaltskosten i.Z. Einsprache". Beigelegt wurde die Rechnung der F._____ AG vom 18. Juli 2017 über einen Kostenvorschuss von CHF 16'200.00.