3. Die Steuerkommission Q._____ wies die Einsprache mit Entscheid vom 20. Mai 2021 ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 20. Mai 2021 (Zustellung am 31. Mai 2021) liessen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 29. Juni 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen mit den "BEGEHREN 1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid vom 20. Mai 2021 sei aufzuheben. 2. Die geltend gemachten Gewinnungskosten von CHF 16'200.– seien als abzugsfähig zuzulassen. Die Steuerpflichtigen seien mit einem Einkommen von CHF 170'300.– zu veranlagen.