1. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 186'500.00 und einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden gegenüber der Selbstdeklaration insbesondere die geltend gemachten Anwaltskosten von CHF 16'200.00 im Zusammenhang mit dem Einsprache- und Rekursverfahren betreffend Steuerveranlagung 2011 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 17. Dezember 2020 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 18. Januar 2021 Einsprache. Sie beantragen sinngemäss den Abzug der Anwaltskosten.