5. Am 21. Mai 2021 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 6. Mit Entscheid vom 1. Juni 2021 trat die Steuerkommission Q. auf die Einsprache infolge Verspätung nicht ein. -3- 7. Den Einspracheentscheid vom 1. Juni 2021 (Zustellung am 2. Juni 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 28. Juni 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie lassen die folgenden Begehren stellen: