2. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2015 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 147'763.00 bei einer Besitzesdauer von 6 Jahren und einem Steuersatz von 30 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 44'328.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 610'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 280'000.00 sowie Aufwendungen von CHF 182'237.00 zu Grunde.