1. 1.1. Mit Kaufvertrag mit Einräumung eines Rückkaufsrechts vom 13. August 2015 verkauften A. und B. als Gesamteigentümer das Grundstück LIG Q. Nr. aaa, Plan-Nr. bbb, X-Strasse, Gartenanlage, Einfamilienhaus, Garage, zum Preis von CHF 610'000.00 an E.. Der Käufer räumte der Verkäuferschaft ein bis am 31.12.2020 befristetes Rückkaufsrecht ein. 1.2. Mit Kaufvertrag (Ausübung Rückkaufsrecht) vom 4. Juni 2020 verkaufte E. als Alleineigentümer das Grundstück LIG Q. Nr. aaa, Plan-Nr. bbb, zum Preis von CHF 713'000.00 an A. und B. als Gesamteigentümer.