6. 6.1. Die Vertreterin der Rekurrenten macht weiter geltend, bei der Rechnung der I. GmbH vom 21. Dezember 2016 von CHF 797.75 sowie der "Einzelrechnung Nr. 4 vom 15.12.2016" der E. GmbH von CHF 32'312.95, welche auf der Rechnung der J. vom 5. Dezember 2016 von (ohne Berücksichtigung von 2 % Skonto) CHF 32'972.40 basiert, seien die Rekurrenten davon ausgegangen, "innert der Zahlungsfrist von mind. 30 Tagen zu bezahlen und somit die Rechnungen aufgrund der erfolgten Zahlungen im 2017 beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug zu bringen" (Rekurs, S. 3).