5.2. Vorweg ist festzustellen, dass die CHF 8'000.00 in der Steuererklärung 2017 mit dem Datum "23.01.2017" deklariert wurden. Angesichts des Rechnungsdatums (19.12.2016), des Datums der Weiterleitung an die Rekurrenten (20.01.2017) sowie des Datums der Zahlung (13.02.2017) ist das Deklarationsdatum "23.01.2017" nicht nachvollziehbar.