"4.6. (…) Für den steuerrechtlich massgebenden Zeitpunkt des Abzuges von Aufwendungen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder wird auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten bzw. der Rechnungsstellung abgestellt (sog. Soll-Methode) oder auf den Zeitpunkt der Bezahlung (sog. Ist-Methode). Vorausgesetzt wird allerdings, dass die Kosten jeweils nach der gleichen Methode geltend gemacht werden (vgl. DIETER EGLOFF, a.a.O., § 39 N 120 f.)."