4.2. 4.2.1. Zum Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit von Liegenschaftsunterhaltskosten hat das aargauische Verwaltungsgericht das Folgende ausgeführt (VGE vom 4. März 2004 [BE.2003.00204]): "2. Bei Liegenschaften können gemäss § 39 Abs. 2 StG die Unterhaltskosten abgezogen werden. Über den Zeitpunkt findet sich im Gesetz keine ausdrückliche Bestimmung. Nach dem Grundsatz der Periodizität der Steuern sind Liegenschaftsunterhaltskosten in jener Steuerperiode zu berücksichtigen, in der -5-