1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2017. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. Die Rekurrenten haben in den Jahren 2016/2017 ihre Liegenschaft an der Y-Gasse 10 in Q. einer grösseren Sanierung (Dach und Fassade inkl. Fensterersatz) unterzogen. Diese Sanierung wurde vom Architekturbüro E. GmbH begleitet. 3. 3.1. Die Vertreterin der Rekurrenten beantragt, es sei die (Akonto-)Rechnung der F. AG vom 19. Dezember 2016 von CHF 8'000.00 als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen.