Der vorerwähnte Antrag hat auch auf die Steuerausscheidung mit der Stadt R. einen Einfluss und ist entsprechend neu zu beurteilen." -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission C. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. Die Vertreterin von A. und B. hat keine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: